Inhalte
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Verzeichnis der zugelassenen Umweltgutachter
Die Zulassungsstellen sind gemäß Art. 28 Abs. 8 der EMAS-VO (1221/2009) verpflichtet, eine Liste der Umweltgutachter mit ihrem Zulassungsumfang zu erstellen, zu überarbeiten und der europ. Kommission mitzuteilen, wobei etwaige Änderungen monatlich der europ. Kommission zu melden sind. > mehr + Downloads zu: Verzeichnis der zugelassenen Umweltgutachter
21.09.2011, Lebensministerium VI/5
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Aufgabe und Funktion
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist im Sinne des Art. 28 der EMAS-Verordnung (1221/2009) iVm § 7 UMG 2001 idgF Zulassungsstelle für die Zulassung von Umweltgutachtern > mehr + Downloads zu: Aufgabe und Funktion
05.10.2010,
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Verknüpfung zu den Homepages der Umweltgutachter
> mehr zu: Verknüpfung zu den Homepages der Umweltgutachter
18.01.2012, Lebensministerium VI/5


