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  • EMAS-Betriebe

    Nach der Gültigerklärung der Umwelterklärung durch den Umweltgutachter übermittelt die Organisation die Umwelterklärung der zuständigen Stelle (Umweltbundesamt) und beantragt die Eintragung des betreffenden Standortes in das EMAS-Register. > mehr zu: EMAS-Betriebe

    22.01.2007, Lebensministerium VI/5