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1) Umweltprüfung

Die Umweltprüfung (Istzustands-, Schwachstellenanalyse und erste Erfolgsbilanz einer Organisation) stellt eine erste umfassende Bestandserhebung der Organisation

hinsichtlich ihrer Umweltaspekte dar. Im Rahmen der Umweltprüfung sind neben den direkten Umweltaspekten (Emissionen, Ableitungen, Abfälle, Ressourcenverbrauch, Verkehr, u.a.) auch indirekte Aspekte zu berücksichtigen. Indirekte Aspekte sind dadurch gekennzeichnet, dass die Organisation diese Aspekte nicht in vollem Umfang kontrollieren kann, obwohl davon wesentliche Umweltauswirkungen ausgehen. Beispiele dafür sind die Umweltleistung von Lieferanten und Auftragnehmern oder Umweltauswirkungen über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts.
 
Weiters müssen in der Umweltprüfung die anzuwendenden umweltrelevanten Rechtsvorschriften und ihre Einhaltung, die Technologie der Betriebsanlage und die bestehenden Umweltmanagementverfahren einschließlich der Reaktionen auf frühere Vorfälle untersucht werden. Auf Basis der Umweltprüfung werden Ziele, Maßnahmen, Handlungsgrundsätze zur Verbesserung der Umweltleistung für die nächsten Jahre festgelegt. Die Umweltaspekte müssen aber nicht nur erhoben, sondern anhand von Kriterien bewertet werden.
 
Die erste Umweltprüfung wird in der Praxis oft in Zusammenarbeit mit Umweltberatungsunternehmen durchgeführt. Prallel zur Durchführung der ersten Umweltprüfung wird von den teilnehmenden Organisationen eine Umweltpolitik festgelegt und ein Umweltmanagementsystem gemäß den Vorgaben der EMAS-Verordnung aufgebaut.

22.01.2007,