Umweltgutachter
Die Einhaltung aller Vorschriften der EMAS-Verordnung überprüft ein zugelassener und unabhängiger Umweltgutachter.
Die Umwelterklärung wird vom Umweltgutachter erst dann für gültig erklärt, wenn alle Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Der Umweltgutachter hat seine einschlägigen beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen in eine strengen Zulassungsverfahren gemäß den Vorgaben der Verordnung und des nationalen Begleitgesetzes (UMG), (Voraussetzung dafür ist u.a. eine mindestens vierjährige Tätigkeit betreffend den Aufbau, die Betreuung oder die Durchführung von Umweltmanagementsystemen, Umweltbetriebsprüfungen oder vergleichbaren betrieblichen Umweltschutzangaben) nachgewiesen und wird durch die Zulassungsstelle in ihrer Tätigkeit beaufsichtigt und überwacht.Der Umweltgutachter übt seine Tätigkeit entsprechend dem Umfang seiner Zulassung auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung mit der Organisation aus. Diese Vereinbarung legt den Gegenstand und den Umfang der Arbeit fest und gibt dem Umweltgutachter die Möglichkeit, professionell und unabhängig zu handeln. Sie verpflichtet die Organisation zur Zusammenarbeit im jeweils erforderlichen Umfang. Die Begutachtung umfasst die Einsichtnahme in Unterlagen, einen Besuch bei der Organisation, bei dem insbesondere Gespräche mit dem Personal zu führen sind, die Erstellung eines Berichtes für die Leitung der Organisation und die von der Organisation herbeigeführte Klärung der in diesem Bericht aufgeworfenen Fragen.
22.01.2007,

