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EMAS-Register

Abschließend wird die Umwelterklärung an die Umweltbundesamt GmbH, zuständige Stelle zur Führung des EMAS-Registers, übermittelt.

Nach positiver Prüfung der Umwelterklärung durch die Umweltbundesamt GmbH, kann die Eintragung in den EMAS-Register vorgenommen werden. Dadurch erhält das Unternehmen das Recht zur Führung des EMAS Logos, das in der gesamten EU verwendet wird.

22.01.2007,