EMAS-Register
Abschließend wird die Umwelterklärung an die Umweltbundesamt GmbH, zuständige Stelle zur Führung des EMAS-Registers, übermittelt.
Nach positiver Prüfung der Umwelterklärung durch die Umweltbundesamt GmbH, kann die Eintragung in den EMAS-Register vorgenommen werden. Dadurch erhält das Unternehmen das Recht zur Führung des EMAS Logos, das in der gesamten EU verwendet wird.22.01.2007,

