EMAS Förderungen des Lebensministeriums
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft fördert die Einführung von EMAS in Organisationen über zwei verschiedene Schienen!
Zum einen erhalten Förderungswerber, die EMAS bereits eingeführt haben und somit im Verzeichnis eingetragener Organisationen gem. § 15 UMG registriert sind, bei Ansuchen um Investititonsförderung (bei der KPC) einen Zuschlag bis zu 5%, jedoch begrenzt mit maximal EUR 10.000,- („EMAS-Zuschlag").Weiters beteiligt sich das Lebensministerium über die UFI an der Kofinanzierung von regionalen Programmen für einen nachhhaltigen betrieblichen Umweltschutz in 7 Bundesländern. In diesen regionalen Programmen wird auch das Beratungsmodul "EMAS" angboten und je nach Bundesland unterschiedlich hoch gefördert.
Über nebenstehende Links erhalten Sie weitere Informationen, wie Ansprechpersonen und Höhe der Förderung in den einzelnen Bundesländern.
06.07.2010, Lebensministerium VI/5

