EMAS Förderungen des Lebensministeriums
Die Umsetzung von EMAS wird vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über zwei verschiedene Schienen gefördert.
1. Förderungswerber, die bereits EMAS eingeführt haben und im EMAS-Register eingetragenen sind, können im Rahmen der Investitionsförderung (bei der KPC) gefördert werden. [Zuschlag bis zu 5%, jedoch begrenzt mit maximal EUR 10.000,- („EMAS-Zuschlag")]2. Das Lebensministerium beteiligt sich im Rahmen der UFI an der Kofinanzierung von regionalen Programmen für einen nachhaltigen betrieblichen Umweltschutz in den Bundesländern. In diesen regionalen Programmen wird das Beratungsmodul "EMAS" angeboten und je nach Bundesland in unterschiedlicher Höhe gefördert.
Die jeweiligen Ansprechpersonen bzw. die Höhe der Förderungen sind in den unten stehenden Listen zu finden.
11.01.2012,

