Aufgabe und Funktion
Zulassungsstelle für die Zulassung von Umweltgutachtern ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Um als Umweltgutachter zugelassen zu werden, müssen die Mitglieder der Umweltgutachterorganisationen bzw. die Umwelteinzelgutachter entsprechende Fachkenntnisse aufweisen. Die Anforderungen an die Fachkenntnisse sind im nationalen Begleitgesetz zur EMAS-VO dem Umweltmanagementgesetz sowie der Fachkundebeurteilungsverordnugn zu entnehmen.
Downloads
UMG 2001 idgF (PDF 127,27 kB )
FachKBV (PDF 45,36 kB )
09.09.2009, Lebensministerium VI/5


