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Aufgabe und Funktion

Zulassungsstelle für die Zulassung von Umweltgutachtern ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

 
Um als Umweltgutachter zugelassen zu werden, müssen die Mitglieder der Umweltgutachterorganisationen bzw. die Umwelteinzelgutachter entsprechende Fachkenntnisse aufweisen. Die Anforderungen an die Fachkenntnisse sind im nationalen Begleitgesetz zur EMAS-VO dem Umweltmanagementgesetz sowie der Fachkundebeurteilungsverordnugn zu entnehmen. 

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09.09.2009, Lebensministerium VI/5