Aufgabe und Funktion
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist im Sinne des Art. 28 der EMAS-Verordnung (1221/2009) iVm § 7 UMG 2001 idgF Zulassungsstelle für die Zulassung von Umweltgutachtern
Um als Umweltgutachter zugelassen zu werden, müssen die Mitglieder der Umweltgutachterorganisationen bzw. die Umwelteinzelgutachter entsprechende Fachkenntnisse aufweisen. Die Anforderungen an die Fachkenntnisse sind im nationalen Begleitgesetz zur EMAS-VO dem Umweltmanagementgesetz sowie der Fachkundebeurteilungsverordnung zu entnehmen.
Downloads
UMG 2001 idgF (PDF 127,27 kB )
FachKBV (PDF 45,36 kB )
05.10.2010,


