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Aufgabe und Funktion

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist im Sinne des Art. 28 der EMAS-Verordnung (1221/2009) iVm § 7 UMG 2001 idgF Zulassungsstelle für die Zulassung von Umweltgutachtern 

 
Um als Umweltgutachter zugelassen zu werden, müssen die Mitglieder der Umweltgutachterorganisationen bzw. die Umwelteinzelgutachter entsprechende Fachkenntnisse aufweisen. Die Anforderungen an die Fachkenntnisse sind im nationalen Begleitgesetz zur EMAS-VO dem Umweltmanagementgesetz sowie der Fachkundebeurteilungsverordnung zu entnehmen. 

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05.10.2010,