Zulassungsvoraussetzungen
Um als Umweltgutachter zugelassen zu werden, müssen die Mitglieder von Umweltgutachterorganisationen bzw. der Umwelteinzelgutachter entsprechende Fachkenntnisse aufweisen.
Die Anforderungen an die Fachkenntnisse sind im nationalen Begleitgesetz zur EMAS-VO und dem Umweltmanagementgesetz, festgelegt.Die Fachkenntnisse beinhalten Ausbildung, einschlägige berufliche Kenntnisse und Erfahrungen, sowie die Absolvierung einer entsprechenden Schulung oder Prüfung.
Umweltgutachter werden durch die Zulassungsstelle laufend beaufsichtigt und überwacht. So müssen Umweltgutachter in ihrer Tätigkeit stets unabhängig sein und über die entsprechende Zulassung (Zulassung für den Sektor der zu begutachtenden Organisation) verfügen.
Die Zulassungsstelle hat gemäß § 14 UMG ein Verzeichnis der zugelassenen Umweltgutachter (Umweltgutachterorganisationen und Umwelteinzelgutachter), sowie ein Verzeichnis der Umweltgutachter der Umweltgutachter die die Anforderungen zur Prüfung und Validierung von Emissionsmeldungen erfüllen, zu führen.
Download Antragsformular Umweltgutachterzulassung
19.09.2011,


