Anforderungen an Umweltgutachter
Umweltgutachter sind natürliche oder juristische Personen, die nach erfolgter Zulassung befugt sind, eine Organisation hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben der EMAS-Verordnung zu prüfen und die Umwelterklärung für gültig zu erklären.
Daher kommt den Umweltgutachtern eine besondere Bedeutung bei der Sicherstellung der Glaubwürdigkeit des EMAS-Systems zu. Gemäß EMAS-Verordnung werden umfangreiche Anforderungen an die Fachkunde von Gutachtern gestellt. Sie müssen u.a. einschlägige berufliche Kenntnisse und Erfahrungen nachweisen und werden durch die Zulassungsstelle in ihrer Tätigkeit regelmäßig beaufsichtigt und überwacht.Die Überwachung durch die Zulassungsstelle erfolgt entweder im Rahmen eines sogenannten EMAS-Office Audits (Überprüfung im Büro des Umweltgutachters) oder eines EMAS-Witness Audits (Überprüfung der praktischen Qualifikation).
Umweltgutachter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten unterliegen bei ihrer Tätigkeit in Österreich ebenfalls der Aufsicht der österreichischen Zulassungsstelle. Vor Beginn ihrer Tätigkeit müssen sie eine Notifizierung unter Angabe ihrer Qualifikation durchführen. Im Rahmen der Aufsicht werden vor einer erstmaligen Tätigkeit das Vorliegen der Kenntnisse über umweltrelevante Rechtsvorschriften und erforderliche Sprachkenntnisse von der Zulassungsstelle überprüft.
Österreichische Umweltgutachter bekennen sich in von Ihnen herausgegebenen Handlungsgrundsätzen zu einer ausgewogenen, qualitätsvollen Begutachtungspraxis. Diese Handlungsgrundsätze österreichischer Umweltgutachter zu den Themen "Legal Compliance" und "Umweltaspekte" wurden in dem vom Lebensministerium eingerichteten Forum der Umweltgutachter im Oktober 2003 beschlossen und verabschiedet.
Download Handlungsgrundsätze
22.01.2007,

