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Verzeichnis der zugelassenen Umweltgutachter

Die Zulassungsstellen sind gemäß Art. 28 Abs. 8 der EMAS-VO (1221/2009) verpflichtet, eine Liste der Umweltgutachter mit ihrem  Zulassungsumfang zu erstellen, zu überarbeiten und der europ. Kommission mitzuteilen, wobei etwaige Änderungen monatlich der europ. Kommission zu melden sind.

Die Liste der Umweltgutachter aller Mitgliedsländer werden von der Kommission geführt und öffentlich zugänglich gemacht.

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21.09.2011, Lebensministerium VI/5