Verzeichnis der zugelassenen Umweltgutachter
Die Zulassungsstelle ist gemäß Art. 7 der EMAS-VO verpflichtet, eine Liste der Umweltgutachter und ihren Zulassungsbereich zu erstellen, zu überarbeiten und der europ. Kommission mitzuteilen. Aktualisierungen sind monatlich der europ. Kommission zu melden.
Die Liste der Umweltgutachter aller Mitgliedsländer werden von der Kommission geführt und öffentlich zugänglich gemacht.Downloads
Verzeichnis (PDF 23,98 kB )
03.09.2009, Lebensministerium VI/5

