Leitfaden zur EU-Sammelregistrierung beschlossen
Der Leitfaden zu "EMAS Global" wird Ende 2011 als offizielles Dokument vorliegen.
Gemäß Artikel 11 der EMAS-V können die zuständigen nationalen Stellen Vorkehrungen für eine Registirierung von Organisationen, die außerhalb der EU angesiedelt sind, treffen.Das Forum der zuständigen Stellen gemäß Art. 16 der EMAS-V erstellt Leitlinien, um einheitliche Verfahren für die Registrierung von Organisationen im Einklang mit der Verordnung einschließlich der Verlängerung und der Aussetzung der Registrierung oder der Streichung des Registereintrags von Organisationen innerhalb und außerhalb der Gemeinschaft sicherzustellen.
Das Forum der zuständigen Stellen übermittelt der Kommission die Leitlinien und die Unterlagen für die Bewertung. Die vom Forum der zuständigen Stellen angenommenen Leitlinien für Harmonisierungsverfahren werden von der Kommission zur Annahme vorgeschlagen.
Im abschließenden Komitologie-Verfahren wird der Leitfaden nunmehr dem Rat und dem Parlament zur Annahme im Oktober 2011 gleichzeitig vorgelegt. Der Rat kann inhaltlich keine Änderungen vornehmen.


