KMU-Regelung
Kleine EMAS Organisationen können beim Lebensministerium eine Verlängerung des Begutachtungsintervalles beantragen.
Ausnahmeregelung für KMUAls kleine Organisationen gemäß der EMAS-Verordnung (Art. 2 Z 28) gelten Organisationen mit weniger als 250 Beschäftigten, deren Jahresumsatz höchstens 50 Mio. Euro beträgt oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft.
Solche Organisationen können beim Lebensministerium, Abt. VI/5 eine Verlängerung des Begutachtungsintervalles beantragen.
Die Verlängerung betrifft zum einen den Revalidierungszyklus, der von 3 auf 4 Jahre verlängert werden kann sowie zum anderen die Vorlage einer validierten aktualisierten Umwelterklärung, die nach zwei Jahren erfolgen muss. In den dazwischen liegenden Jahren ist der zuständigen Stelle lediglich eine nicht validierte, aktualisierte Umwelterklärung vorzulegen.
Vorraussetzung:
1. Antrag beim BMLFUW
Abt. VI/5 z.Hd. Frau Mag. Peschl
e-mail: monika.peschl@lebensministerium.at
2. Bestätigung des Umweltgutachters gemäß Art. 7 lit. a bis c der EMAS-Verordnung.
Die Bestätigung ist dem Antrag beizulegen. Der Antrag kann mittels e-mail erfolgen.
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